1. Pflichten der Hundepension
Die Hundepension verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Dauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Absprache durchzuführen.
Der Hundehalter wird über Unterbringung und Haltung im Vorfeld informiert und kann die Räumlichkeiten selbst besichtigen. Sollten gesundheitliche Störungen oder erhebliche Eingewöhnungsprobleme auftreten, wird der Halter unverzüglich benachrichtigt.
Die Hundepension ist im Besitz des offiziellen Sachkundenachweises für das Führen einer Hundepension nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG).
2. Pflichten des Hundehalters
Der Hundehalter stellt sicher, dass für Notfälle jederzeit eine telefonische Erreichbarkeit (oder ein autorisierter Notfallkontakt) gewährleistet ist. Besonderheiten im Verhalten, Futterunverträglichkeiten oder nötige Medikationen müssen vor Aufnahme mitgeteilt werden.
Bereits der bloße Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung ist vorab offenzulegen. Bringt ein Gast nachweislich eine ansteckende Krankheit ein, haftet der Halter für anfallende Desinfektions- und Folgebehandlungskosten. Auf eventuelles Schnappen, Beißen oder starkes Knurren gegenüber Mensch oder Artgenossen ist ausdrücklich hinzuweisen.
3. Aufnahmebedingungen & Impfschutz
Es werden ausschließlich Hunde aufgenommen, die sozialverträglich sind und im Rudel leben können. Jeder Hund muss über eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut und Parvovirose (SHLTP) verfügen; eine Impfung gegen Zwingerhusten wird dringend empfohlen. Der Impfpass ist bei Abgabe vorzulegen.
Hunde müssen parasitenfrei (Flöhe, Läuse, Zecken) und regelmäßig entwurmt sein (mindestens viermal jährlich oder negativer Kotbefund). Unkastrierte Rüden sowie läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden (Ausnahme: Junghunde vor dem Kastrationsalter).
4. Unterbringung & Fütterung
Alle Hunde leben im Rudel direkt im Wohnhaus bzw. haben Zugang zur eingezäunten Gartenanlage. Ruhemöglichkeiten stehen im Wohnbereich bereit. Um Magen-Darm-Problemen durch Futterwechsel vorzubeugen, bringt der Hundehalter das gewohnte Fertigfutter in ausreichender Menge mit.
5. Tierärztliche Versorgung
Sollte während des Aufenthalts eine tierärztliche Behandlung nötig werden, ist die Hundepension berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Halters einen Tierarzt (Kleintierpraxis Mindelheim) zu konsultieren. Alle entstehenden Behandlungskosten trägt in vollem Umfang der Hundehalter.
6. Stornierung & Rücktritt
Aufgrund der begrenzten Plätze und verbindlichen Belegungsplanung fallen bei Rücktritt durch den Halter folgende Stornogebühren an:
- Bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 30 % des Pensionspreises
- 29 bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % des Pensionspreises
- 13 bis 0 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 80 % des Pensionspreises
Wird der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis fällig.
7. Abholung & Nichtabholung
Wird ein Hund zum vereinbarten Abholzeitpunkt nicht abgeholt und ist der Halter nicht erreichbar, erklärt sich der Halter einverstanden, dass der Hund nach Ablauf von 7 Tagen an ein Tierheim übergeben werden darf. Alle bis dahin und dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.
8. Fotorechte
Die Hundepension behält sich das Recht vor, auf dem Gelände und während der Ausläufe Fotos der Betreuungshunde anzufertigen und für eigene Informationszwecke zu verwenden.